Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.

Ein Auslaufen hätte erhebliche Konsequenzen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und soll überzogene Vermieterforderungen bei der Wiedervermietung einer Wohnung verhindern. Bei einer Wiedervermietung der Wohnung darf als zulässige Miete höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangt werden.

Mieterbund NRW: Die Landesregierung muss nachlegen

Mieterinnen und Mieter können etwas aufatmen. Die Ampelregierung hat sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 geeinigt. Landesregierungen können Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festsetzen, in denen die Miete bei Neuverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Verlängerung ist kürzer als im Koalitionsvertrag geplant und die zahlreichen Ausnahmen bleiben bestehen. Wichtig ist jetzt, dass die Landesregierungen ihren Spielraum voll ausschöpfen.

Mieterbund fordert deutliche Nachbesserungen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Mietpreisbremse laut Medienberichten endlich in die Ressortabstimmung gelangt ist und die längst überfällige Umsetzung der schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Verlängerung somit an Fahrt aufnimmt. Allerdings soll die Mietpreisbremse laut Pressebericht nicht - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - bis Ende 2029 gelten, sondern bereits Ende 2028 enden.

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