Modernisierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der Mieterberatung. Dabei stellt sich häufig ein Teil der angesetzten Kosten als Instandhaltungskosten heraus, die nicht umgelegt werden dürfen.
Mieterbund fordert sozialverträgliche Wärmewende im Gebäudebereich
- Details
Abschaffung Modernisierungsumlage ist zwingend
„Bezahlbares Wohnen und Klimaschutz müssen gemeinsam adressiert werden. Die entscheidende Frage wird daher sein, wie den sozialen Aspekten Rechnung getragen wird, vor allem für die im Koalitionsbeschluss ausdrücklich erwähnten Mieterinnen und Mieter“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, den gestrigen Koalitionsbeschluss der Bundesregierung.
Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde beschlossen, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet und soll von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Die Ampelkoalitionäre beschlossen gestern unter anderem, darauf zu achten, dass unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich vermieden werden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen wird, auch für Mieterinnen und Mieter. Die genaue Ausgestaltung blieb dabei jedoch offen.
BGH weist erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht ab
- Details
Verpasste Chance - enttäuschende Entscheidung für Mieterinnen und Mieter
„Ein herber Rückschlag für die Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees in München Schwabing, die nun enorme Mieterhöhungen und letztlich die Verdrängung aus ihrem Zuhause befürchten müssen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Immobilien GmbH die Miete nach Modernisierung ohne die seit 2019 geltende Kappungsgrenze erhöhen darf.
BGH stellt klar: Instandhaltungsanteil muss von Modernisierungskosten abgezogen werden
- Details
Mieterbund begrüßt Urteil als längst überfällig
„Modernisiert der Vermieter die Wohnung, indem er beispielsweise die alten, noch funktionstüchtigen Fenster durch Fenster mit besserer Wärmedämmung austauscht, muss er bei der anschließenden Modernisierungsmieterhöhung die Kosten abziehen, die er für die Erhaltung der alten Fenster einspart. Diese Klarstellung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu finanzieller Entlastung der Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 81/19).