Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Heizkostenabrechnung - so muss sie aussehen
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.
Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.
Heizspiegel 2023 für Deutschland zu Heizkosten und Energieverbrauch in Privathaushalten veröffentlicht
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Heizkosten 2022 um bis zu 81 Prozent gestiegen
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90 Prozent der Haushalte können Kosten senken – um bis zu 1.270 Euro im Jahr
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Für 2023 wird leichter Rückgang der Heizkosten erwartet
Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland (www.heizspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 250.000 Energierechnungen und Heizkostenabrechnungen ausgewertet.
Vermieter müssen sich am CO2-Preis beteiligen
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Für Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz
Mieter zahlen die CO2-Abgabe nicht mehr allein, sondern teilen sie sich mit den Vermietern. Deshalb sollten Heizkostenabrechnungen besonders intensiv überprüft werden. In einigen Fällen dürfen Mieter auch Rechnungen an die Vermieterseite schicken, um diese zu beteiligen.
Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass in den nächsten Monaten zunehmend Heizkostenabrechnungen zu erwarten sind, die Zeiträume beinhalten, in denen die CO2-Abgabe nicht mehr ausschließlich von der Mieterseite zu tragen war. Das ist aktuell insbesondere dann der Fall, wenn unterjährig abgerechnet wird, z.B. weil im laufenden Jahr die Wohnung gewechselt wird.