Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.

Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.

Mehr Mieterschutz auch für teure Fernwärme notwendig

Die Bundesregierung hat gestern Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen und plant Unternehmen und Verbraucher künftig von der Gasspeicherumlage zu befreien. „Wir begrüßen zwar die geplanten Entlastungen der Bundesregierung für Gaskunden, immerhin werden mehr als die Hälfte aller Mieterhaushalte mit Gas versorgt. Aber Sorge machen uns vor allem die Preisentwicklungen bei der Fernwärme, denn viele Mieterinnen und Mieter stehen aktuell vor sehr hohen Kostensteigerungen bei Fernwärme und Contracting“, so Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Kostenexplosion statt Kostenneutralität

Die LEG Immobilien SE, Deutschlands zweitgrößter Vermieter, ersetzt flächendeckend Gasetagenheizungen, Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen durch Luft-Luft-Wärmepumpen. Im Zuge des Austauschs stellt der Konzern die Versorgung mit Wärme auf Wärme-Contracting um, durchgeführt von einem Tochterunternehmen der LEG. Die Umstellung betrifft rund 20.000 LEG-Wohnungen.

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