Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.

Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.

Mieterbund kritisiert Kostenexplosion für Mieterhaushalte

Der Deutsche Mieterbund (DMB) reagiert besorgt auf Presseberichte, wonach für das Jahr 2024 deutlich gestiegene Heizkosten insbesondere bei Fernwärme und Gas zu erwarten sind: „Rund 70 Prozent und damit ein Großteil aller Mieterhaushalte werden mit Gas oder Fernwärme versorgt. Diesen Haushalten stehen deutliche Preissteigerungen von 7 Prozent bei Gas und bis zu 27 Prozent bei Fernwärme bevor. Die neue Bundesregierung muss insbesondere beim Thema Fernwärme dafür sorgen, dass die Preisentwicklung gestoppt und Mieterinnen und Mieter entlastet werden“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Fragen und Antworten zur Aufteilung der CO2-Kosten

Ab dem Abrechnungsjahr 2023 sind die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. Vermieter müssen ihren Anteil an diesen Kosten erstatten. Die meisten Mieter beziehen ihre Wärme über Vermieter und erhalten einmal jährlich eine Abrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten. In dieser Abrechnung müssen Vermieter die dem Mieter zu erstattenden anteiligen CO2-Kosten angeben und gutschreiben.

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