Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Heizkostenabrechnung - so muss sie aussehen
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.
Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.
Mitglieder der Kommission Gas und Wärme fordern Schritte für Energieeinsparungen und mehr Schutz für Mieter
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Gaspreisbremse reicht als Antwort der Politik auf die Energiekrise nicht
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Klimaschutz kommt bisher zu kurz
Gemeinsames Statement von Eva Maria Welskop-Deffaa (Präsidentin, Deutscher Caritasverband), Lukas Siebenkotten (Präsident, Mieterbund), und Prof. Dr. Karsten Neuhoff (Leiter der Abteilung Klimapolitik, DIW Berlin)
Ziemlich genau 100 Tage nach Abgabe ihres Berichts an die Bundesregierung, stellen Mitglieder der „ExpertInnenkommission Gas und Wärme“ fest: Wichtige Empfehlungen wurden nicht umgesetzt. So fehlen bisher nachhaltige Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparungen. Auch der Schutz von Mieterinnen und Mietern kommt in den bisherig umgesetzten Maßnahmen zu kurz. Es braucht Moratorien zur Aussetzung von Kündigungen und Energiesperren.
Gaspreisbremse: Nachbesserungen nötig, um soziale Schieflage zu vermeiden
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Moratorien zur Aussetzung von Kündigungen und Energiesperren erforderlich
„Die mit der Gaspreisbremse beabsichtige Entlastung muss alle Mieterhaushalte gleichermaßen erreichen, sonst kann von einer fairen Entlastung keine Rede sein. Der aktuelle Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht. Er benachteiligt Mieter mit einer Zentralheizung sowohl gegenüber selbstnutzenden Eigentümern als auch gegenüber Mietern mit einem eigenen Liefervertrag mit einem Energieversorger. Das ist weder gerecht noch nachvollziehbar, so dass der Gesetzgeber hier dringend nachbessern muss“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich der gestrigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Drs. 20/4683).