Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.
Herbstlaub
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Wer muss wann fegen?
Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.
Wohnung zu heiß
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Rechte von Mietern
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
Bundesgerichtshof erleichtert Aufrechnung von verjährten Schadensersatzforderungen mit Kautionsguthaben
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Mieterbund: Chance auf schnelle Rechtssicherheit vertan
Die Rückzahlung der Mietkaution am Ende des Mietverhältnisses führt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes immer wieder zu Streit zwischen den Mietvertragsparteien. So auch die Frage, ob Vermieter bereits verjährte Schadensersatzansprüche aufgrund einer Beschädigung der Mietsache mit dem Anspruch der Mieter auf Rückzahlung der Kaution verrechnen dürfen. Dies wurde bisher in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte unterschiedlich beurteilt, jetzt aber vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden.