Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.

Bundesgerichtshof erlaubt Kündigung der Mietwohnung

„Die heutige Entscheidung setzt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur beruflichen bzw. gewerblichen Nutzung einer Mietwohnung konsequent fort. Vermieter dürfen Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Dem den Hausfrieden störenden Mieter kann der Vermieter sogar kündigen“, so der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, zu dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 213/12).

Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht

„Das ist ein gutes und gerechtes Urteil, das vielen Mietern die Chance gibt, einen Hund oder eine Katze in der Wohnung zu halten“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 168/12). „Es ist letztlich kein Grund ersichtlich, warum Mieter nicht einen kleinen Hund halten dürfen, wenn der niemanden im Haus stört und sich kein Nachbar beschwert.“

Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht

Ob ein großer Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, richtet sich allein nach dem Mietvertrag. Fragen einer artgerechten Tierhaltung stellen sich in der Regel nicht, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 329/11). Ein Mieter in Hamburg hielt sich im dritten Stock eines Altbaus einen schottischen Hütehund. Der Hund der Rasse „Beardet Collie“ hat ein langes Fell und wiegt in der Regel zwischen 18 und 28 kg. Der Vermieter verklagte den Hundehalter auf Abschaffung des Tieres, da der Hund in der Wohnung nicht „artgerecht“ gehalten werden könne. Zur weiteren Begründung stützte er sich auf die „allgemeine Lebenserfahrung“, wonach der Hund zu groß und zu schwer sei. Hierdurch werde die Wohnung im erhöhten Maße abgenutzt.

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