Marode Bausubstanz, fehlgeschlagene Modernisierungen oder Investitionsstau - oft entstehen Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Auch falsches Lüften oder zu sparsame Beheizung können Gründe sein, doch bauliche Mängel sind die häufigste Ursache.

Tipps gegen Schimmelbildung

Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, Vermieterinnen und Vermieter müssen diese Schäden beseitigen und Mieterinnen und Mieter sind zur Mietminderung berechtigt.

Es sei denn, Mieterinnen und Mieter haben die Schäden selbst verursacht, weil sie zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet haben.

Wir geben 20 Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:

Mietrechtlich betrachtet stellen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung in der Wohnung zuerst einmal einen Mangel dar. Allerdings ist in solchen Fällen Streit zwischen Mieter und Vermieter bereits vorprogrammiert. In der Regel wird durch den Vermieter als Ursache für die Schimmelbildung pauschal falsches Lüftungsverhalten durch seine Mieter behauptet. Das Bestehen baulicher Mängel als möglicher Auslöser wird grundsätzlich abgestritten, oft ohne sich überhaupt ein Bild der Sachlage vor Ort gemacht zu haben.

Bundesgerichtshof bleibt bei bisheriger Rechtsprechung

„Statt eine neue Richtung einzuschlagen und den Zusammenhang zwischen Bausubstanz und Schimmelpilzbildung aufzuarbeiten, bestätigt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung. Das ist enttäuschend“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 271/17). „Im Ergebnis müssen Mieter warten, bis in ihren Wohnungen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz auftreten. Erst dann können sie evtl. eine Sanierung fordern oder die Miete mindern. Die bloße Gefahr, dass es über kurz oder lang zu Schimmelpilzbildung kommt, reicht nicht aus.“

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