Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.

Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen e.V. erklärt die Mietpreisbremse.

Mieterbund fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten

„Eine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung des Auskunftsanspruchs von Mietern über die zulässige Miethöhe. „Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt.“

Was sollte man als Mieter jetzt wissen?

Die Inflation ist auf einem nie dagewesenen Höchststand. Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag laut Statistischem Bundesamt im März 2022 bei +7,3 %. Im Februar 2022 lag sie bei +5,1 %. Damit erreichte die Inflation im März 2022 einen neuen Höchststand seit der Deutschen Vereinigung. Indexmietverträge rücken dadurch aktuell verstärkt in den Fokus.

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