Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.

Mieterbund fordert Bundestag nach der Wahl zur Zustimmung auf

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer ausdrücklich und fordert eine rasche Umsetzung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer der Mietpreisbremse die notwendige Rückendeckung geben, jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir setzen darauf, dass der Gesetzesentwurf nach der Wahl im neuen Bundestag zügig verabschiedet wird“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Bundesgerichtshof bestätigt Verfassungskonformität

Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. Dezember 2024 (VIII ZR 16/23) die zweite Verlängerung der bundesgesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse in 2020 als verfassungskonform bewertet. In der Urteilsbegründung des obersten Zivilgerichts der Bundesrepublik Deutschland wird darauf verwiesen, dass die gesetzliche Miethöhenregulierung ein legitimes, im öffentlichen Interesse liegendes Regelungsziel ist, welches auch weiterhin geeignet und erforderlich ist.

Union und FDP blockieren Anhörung und weiteres Gesetzgebungsverfahren

Der Deutsche Bundestag wird heute laut Tagesordnung um 21:20 Uhr die 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beraten. Gegen die für Anfang Januar geplante öffentliche Anhörung haben jedoch CDU/CSU und FDP ein Veto eingelegt, damit kann das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nicht weiterlaufen.

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