Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.

Mieterbund appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Verlängerung der Mietpreisbremse zur Abstimmung freizugeben

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat heute einen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages versandt und die Parlamentarier darin aufgefordert, den Weg für eine Verlängerung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode freizumachen. Der Forderung angeschlossen haben sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, sowie der Oberbürgermeister von München, Dieter Reiter.

Ein Auslaufen hätte erhebliche Konsequenzen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und soll überzogene Vermieterforderungen bei der Wiedervermietung einer Wohnung verhindern. Bei einer Wiedervermietung der Wohnung darf als zulässige Miete höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangt werden.

Mieterbund NRW: Die Landesregierung muss nachlegen

Mieterinnen und Mieter können etwas aufatmen. Die Ampelregierung hat sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 geeinigt. Landesregierungen können Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festsetzen, in denen die Miete bei Neuverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Verlängerung ist kürzer als im Koalitionsvertrag geplant und die zahlreichen Ausnahmen bleiben bestehen. Wichtig ist jetzt, dass die Landesregierungen ihren Spielraum voll ausschöpfen.

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