Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.
Mietpreisbremse in Ressortabstimmung
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Mieterbund fordert deutliche Nachbesserungen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Mietpreisbremse laut Medienberichten endlich in die Ressortabstimmung gelangt ist und die längst überfällige Umsetzung der schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Verlängerung somit an Fahrt aufnimmt. Allerdings soll die Mietpreisbremse laut Pressebericht nicht - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - bis Ende 2029 gelten, sondern bereits Ende 2028 enden.
Verzögerung bei Verlängerung der Mietpreisbremse
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Mietpreisbremse in den Stadtstaaten vor dem Aus
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat aktuelle Presseberichte irritiert zur Kenntnis genommen, wonach sich die Verlängerung der Mietpreisbremse weiter verzögert. Zwar hatte sich die Bundesregierung bereits Anfang April auf eine Verlängerung geeinigt, der dazugehörige Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium hat jedoch immer noch nicht die Ressortabstimmung erreicht. Der Deutsche Mieterbund fordert die Bundesregierung daher eindringlich auf, den Stillstand bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verlängerung der Mietpreisbremse zu beenden.
Mietpreisbremse: Auskunftsanspruchs verjährt nicht innerhalb von drei Jahren nach Mietvertragsabschluss
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Mieterbund fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten
„Eine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung des Auskunftsanspruchs von Mietern über die zulässige Miethöhe. „Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt.“