Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.

Mieterbund fordert weitere Verschärfung

„Es ist erfreulich, dass die neue Bundesregierung die Mietpreisbremse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, verlängert. Für Mieterinnen und Mieter ist die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre von enormer Bedeutung. Denn in allen 13 Bundesländern und 492 Gemeinden mit rund 32 Millionen Menschen, in denen die Mietpreisbremse gilt, läuft diese spätestens zum Ende des Jahres aus,“ erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz.

Mieterbund fordert weitere Verschärfung

„Es ist erfreulich, dass die neue Bundesregierung die Mietpreisbremse, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, verlängern will. Für Mieterinnen und Mieter ist die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre von enormer Bedeutung. Denn in allen 13 Bundesländern und 492 Gemeinden mit rund 32 Millionen Menschen, in denen die Mietpreisbremse gilt, läuft diese spätestens zum Ende des Jahres aus,“ erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn der CDU/CSU und SPD-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.

  • Schutz vor zu hohen Mieten dennoch völlig unzureichend

  • Mieterbund fordert Regulierung von möbliertem Wohnen und Kurzzeitvermietungen

„Es ist erfreulich, dass die Mietpreisbremse – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung versprochen – jetzt umgehend verlängert wird“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, der heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts steht.

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