Mieterhöhungen sind im frei finanzierten Wohnungsbau auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die meist anhand des Mietspiegels bestimmt wird, oder nach Modernisierungen erlaubt. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten besondere Regelungen.

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Es ist richtig, dass der Bundesgerichtshof (VIII ZR 138/06) klargestellt hat, es kommt für Mieterhöhungen im Regelfall auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche an. Die Entscheidung schafft für Tausende von Mietern die notwendige Rechtssicherheit“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips die heute bekannt gewordene Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe.

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