Mietrechtlich betrachtet stellen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung in der Wohnung zuerst einmal einen Mangel dar. Allerdings ist in solchen Fällen Streit zwischen Mieter und Vermieter bereits vorprogrammiert. In der Regel wird durch den Vermieter als Ursache für die Schimmelbildung pauschal falsches Lüftungsverhalten durch seine Mieter behauptet. Das Bestehen baulicher Mängel als möglicher Auslöser wird grundsätzlich abgestritten, oft ohne sich überhaupt ein Bild der Sachlage vor Ort gemacht zu haben.

Die Ursachen sind vielfältig

Um die Ursache für die Schimmelbildung zu finden, muss der Grund gesucht werden, aus dem die Fläche auf der sich der Schimmel ausbreitet feucht ist. Als baulicher Mangel kommt eintretende Feuchtigkeit von außen durch Risse in der Fassade, ein undichtes Dach oder in den Wänden aufsteigende Feuchtigkeit aufgrund einer defekten Drainage des Hauses in Frage. Häufig sind auch undichte Rohrleitungen oder mangelhafte Silikondichtungen Grund für nasse Wände. Auch sogenannte Wärmebrücken, an denen es, aufgrund ihrer niedrigen Oberflächentemperatur, selbst bei ordnungsgemäßem Heiz- und Lüftungsverhalten zum Abkondensieren von Luftfeuchtigkeit kommt, sind regelmäßig Ursache für Schimmel.

Aber auch ein unzureichendes Lüftungs- und Heizverhalten kommt als Ursache für sich niederschlagende Feuchtigkeit und Wohnungsschimmel in Frage. Ebenso kann eine Kombination aus baulichen Mängeln und falschem Wohnverhalten vorliegen.

Als Mieter Problemen vorbeugen

Um dem Auftreten von Schimmel vorbeugend entgegen zu wirken, ist es erforderlich, dass Sie als Mieter einige Grundsätze beachten. Sie sollten zwei- bis dreimal täglich die Wohnräume bei vollständig geöffneten Fenstern "auf Durchzug" lüften. Im Normalfall reicht dies aus, um zu vermeiden, dass die Luftfeuchtigkeit innerhalb der Wohnung kritische Werte annimmt. Bei Minusgraden im Winter sollte ein Lüftungsintervall 5-10 Minuten dauern, bei höheren Aussentemperaturen entsprechend länger. Lüften mit Fenstern in Kippstellung gilt es zu vermeiden, da es dann unnötig lange dauert, bis die verbrauchte Luft ausgetauscht ist. Halten Sie beim Duschen oder Kochen die Tür des Bades bzw. der Küche geschlossen und lüften Sie den Raum, wenn Sie fertig sind, kurz durch, bevor Sie die Tür wieder öffnen. Beheizen Sie die Wohnräume ausreichend. Dabei sollte eine Raumtemperatur von 16°C auch im Schlafzimmer nicht unterschritten werden. In normal genutzten Räumen empfiehlt sich eine Temperatur von mindestens 20°C. Halten Sie dabei die Türen zu weniger beheizten Räumen nach dem Lüften geschlossen.

Was tun, wenn trotzdem Schimmel auftritt

Liegt Schimmelbefall in der Wohnung vor, müssen Sie Ihrem Vermieter diesen Mangel anzeigen. Diese Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen. Da Ihr Vermieter Ihnen möglicherweise falsches Wohnverhalten unterstellen wird, sollten Sie sich ein Messgerät für Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit besorgen. Solche Geräte sind in jedem Baumarkt günstig zu bekommen. Fertigen Sie dann ein Lüftungsprotokoll, in dem Sie mehrmals täglich Lüftungsintervalle, Temperatur und Luftfeuchtigkeit in dem betroffenen Raum festhalten. Einzelne Messwerte sollte regelmäßig ein unabhängiger Zeuge mit seiner Unterschrift bestätigen.

Sind bauliche Mängel als Ursache des Schimmels offensichtlich und Lüften und Heizen Sie ordnungsgemäß, sollten Sie Ihren Vermieter ergänzend zur Mängelanzeige unter Fristsetzung zur Beseitigung des Schimmelbefalls auffordern. Merken Sie an, dass Sie sich vorbehalten, bei fruchtlosem Verstreichen der Frist, eine der Sachlage angemessene Mietminderung durchzuführen.

Es ist sehr zu empfehlen, sich spätestens jetzt rechtlichen Rat einzuholen. Der Deutsche Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. bespricht mit seinen Mitgliedern ausführlich die Schimmelproblematik, übernimmt auf Wunsch die Mängelanzeige beim Vermieter und schätzt die Höhe einer Mietminderung oder die Erfolgsaussichten einer außerordentlichen Kündigung ab.

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