Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.

Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

„Das ist eine für Mieter positive Entscheidung. Der Bundesgerichtshof stärkt die Mieterrechte. Bei so genannten Mischmietverhältnissen – einheitliche Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume – gilt, wenn die gewerbliche Nutzung nicht überwiegt, im Zweifel das Wohnraummietrecht. Das bedeutet, der Mieter hat vollen Kündigungsschutz“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 376/13).

Mieterbund: Schadensersatz nur bei Verschulden, Missbrauchsgefahr und tatsächlichem Austausch der Schließanlage

„Die Entscheidung ist richtig und nachvollziehbar. Wer als Mieter einen zur Schließanlage gehörenden Schlüssel verliert, muss mit Schadensersatzforderungen des Vermieters rechnen. Die können bei bestehender Missbrauchsgefahr auch die Kosten des Austauschs der Schließanlage umfassen“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, nach Bekanntwerden der heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 205/13). „Voraussetzung für einen derartigen Schadensersatzanspruch ist aber, dass der Vermieter die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat.“

Mieterbund: Juristisch nachvollziehbar, aber unbefriedigend

„Die Entscheidung war nach der geltenden Gesetzeslage zu erwarten, sie ist nachvollziehbar, sie ist aber auch sehr unbefriedigend“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH V ZR 96/12). „Hier werden letztlich Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung umgangen. Deshalb ist hier jetzt der Gesetzgeber gefragt.“

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