Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.
Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder dulden – auch wenn sie ihre Wohnung schon mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet haben
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Mieterbund nennt BGH-Entscheidung schwer nachvollziehbar
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nur schwer nachvollziehbar. Ich kann keine Wohnwertverbesserung erkennen, wenn der Vermieter in einer Mieterwohnung Rauchwarnmelder einbauen lässt, die vorher schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet war“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).
Bolzplatzurteil höchst problematisch
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BGH höhlt Mietminderungsrecht aus
„Wir halten das Bolzplatzurteil für höchst problematisch. Im Ergebnis wird das gesetzlich garantierte Mietminderungsrecht stark ausgehöhlt“, kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 197/14). „Nach Abschluss des Mietvertrages auftretende Verschlechterungen des Wohnstandards, sogenannte Umweltmängel, werden künftig nur noch in Einzelfällen Mietminderungsansprüche auslösen können. Das ist ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung.“
BGH: Fristlose Kündigung gegen Düsseldorfer Raucher nicht rechtmäßig
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Landgericht Düsseldorf muss erneut entscheiden
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Mietverhältnis eines Düsseldorfer Rauchers gehen weiter. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 186/14) hob heute das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (21 S 240/13) aus dem Vorjahr auf. Das Gericht muss jetzt erst einmal den Sachverhalt korrekt und umfassend ermitteln.
Die Düsseldorfer Richter hatten die fristlose Kündigung des Vermieters bestätigt und den über 75 Jahre alten Rentner nach 40 Jahren Mietzeit zur Räumung verurteilt. Als Begründung erklärten Sie, der Rentner könne zwar in der Wohnung rauchen, er müsse aber regelmäßig lüften, die Aschenbecher in der Wohnung leeren und verhindern, dass Zigarettenqualm in den Hausflur dringe, weil hierdurch die Mitmieter erheblich belästigt würden.