Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.
Kinderwagen und Rollstuhl im Treppenhaus erlaubt
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BGH schafft Rechtssicherheit bei Gemeinschaftsflächen
Wer als Mieter eine Wohnung anmietet, hat nicht nur ein Recht, die Mieträume selbst zu nutzen. Er hat auch das Recht, die Gemeinschaftsflächen des Hauses mitzubenutzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH V ZR 46/06). „Mit dieser Entscheidung schafft der BGH Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für hunderttausende von Haushalten“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in einer ersten Stellungnahme. „Besonders für Familien mit kleinen Kindern oder auch für behinderte Mieter bringt die Entscheidung Vorteile.“
Zurückbehaltungsrecht gegenüber früherem Vermieter geht verloren
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Deutscher Mieterbund stellt klar: Recht zur Mietminderung bleibt unverändert
Treten während der Mietzeit Wohnungsmängel auf, kann der Mieter von seinem Vermieter Beseitigung der Mängel fordern. Er hat das Recht, bis zur endgültigen Mängelbeseitigung einen Teil der Miete als Druckmittel zurückzubehalten. Beim Hausverkauf bzw. Vermieterwechsel ist vom Zeitpunkt der Veräußerung an der neue Vermieter (Käufer) für die Mängelbeseitigung verantwortlich. Der Mieter kann nur ihm gegenüber die Miete noch zurückbehalten. Konsequenz ist, und darauf weist der Bundesgerichtshof (VIII ZR 284/05) ausdrücklich hin, dass der Mieter die gegenüber dem früheren Vermieter einbehaltenen Mieten zurückzahlen muss.