Wohnungsmängel, Haustierhaltung, Lärmbelästigung - die möglichen Fragen und Streitpunkte im Mietverhältnis sind vielfältig. Hier finden Sie alle Infos, die den anderen Themengebieten nicht zuzuordnen sind.

Bundesgerichtshof verpflichtet Vermieter zur Beseitigung

Schwarzstaubablagerungen – Fogging – in der Wohnung sind Mängel der Mietsache. Der Vermieter muss die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten übernehmen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 271/07) als wichtige Klarstellung.

Mieterbund warnt vor eigenmächtigen Reparaturaufträgen

„Die Entscheidung ist nachvollziehbar und juristisch in Ordnung“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 222/06). Danach können Mieter von ihrem Vermieter keinen Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen, wenn sie eigenmächtig einen Mangel in der Wohnung beseitigen lassen.

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Der Bundesgerichtshof hat heute die Rechtsposition von hunderttausenden von Mietern bestätigt, die in ihrer Wohnung ein Haustier halten wollen“, erklärte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme zu der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 340/06), der eine Tierhaltungsklausel mit Erlaubnisvorbehalt für unwirksam erklärte. „Die Entscheidung ist richtig. Die Haltung kleinerer Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Kleintiere darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten – egal, was im Mietvertrag steht. Dieses Recht darf nicht auf Ziervögel und Zierfische beschränkt werden“, so Ropertz.

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