Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Für Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz

Mieter zahlen die CO2-Abgabe nicht mehr allein, sondern teilen sie sich mit den Vermietern. Deshalb sollten Heizkostenabrechnungen besonders intensiv überprüft werden. In einigen Fällen dürfen Mieter auch Rechnungen an die Vermieterseite schicken, um diese zu beteiligen.

Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass in den nächsten Monaten zunehmend Heizkostenabrechnungen zu erwarten sind, die Zeiträume beinhalten, in denen die CO2-Abgabe nicht mehr ausschließlich von der Mieterseite zu tragen war. Das ist aktuell insbesondere dann der Fall, wenn unterjährig abgerechnet wird, z.B. weil im laufenden Jahr die Wohnung gewechselt wird.

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch und kritisiert zu geringe Förderkulisse

Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, für Mieterinnen und Mieter bringt es Licht und Schatten: „Wir begrüßen, dass nach einer monatelangen Hängepartie das Heizungsgesetz endlich verabschiedet ist. Die Umlage der Kosten auf die Mieter wird beim Heizungsaustausch durch die neue Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent stärker eingegrenzt, kann aber wie bisher durch weitere Investitionen in das Gebäude auf bis zu 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Das ist deutlich zu viel vor dem Hintergrund, dass mehr als 7 Mio. Mieterinnen und Mieter in diesem Land in einer angespannten Wohnkostensituation leben“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch, fordert aber deutliche Reduktion der Umlage

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag sieht der Deutsche Mieterbund bei der Einigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Licht und Schatten: „Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Rahmen der heutigen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. „Statt eine weitere Modernisierungsumlage zu erfinden und damit Rechtsunsicherheit und Streit vorzuprogrammieren, sollte die bestehende Umlagemöglichkeit sozialverträglich verändert werden. Die von uns seit langem geforderte Halbierung der Umlage und die Kappung der monatlichen Kosten bei 1,50 Euro pro Quadratmeter könnten bei ausreichender Förderung sogar zur Warmmietenneutralität führen und damit sicherlich auch der Akzeptanz der Wärmewende dienen.“

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