Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.

Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.

Deutscher Mieterbund fordert Kündigungsmoratorium

Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet erhebliche Mehrbelastungen für Mieterhaushalte durch die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2024. Unter anderem die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro pro Tonne, der Wegfall der Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas (ab März 2024) sowie die Streichung des staatlichen Zuschusses zu höheren Netzentgelten für Strom werden nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes ab dem kommenden Jahr zu Kostensteigerungen führen.

Vorzeitiges Ende birgt viele Risiken für Mieterinnen und Mieter

Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt vor einem vorzeitigen Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme: „Die Energiepreise sind im 1. Halbjahr 2023 auf einem hohen Niveau geblieben, von Entlastung kann leider keine Rede sein. Ein vorzeitiges Ende der bereits beschlossenen Verlängerung der Preisbremsen bis März 2024 wäre genau das falsche Signal für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland“, kommentiert Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, die Ankündigung von Finanzminister Christian Lindner, die Preisbremsen bereits Ende des Jahres zu beenden.

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