Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Heizkostenabrechnung - so muss sie aussehen
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.
Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.
Heizspiegel 2024
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Heizspiegel für Deutschland 2024 zu Heizkosten und Energieverbrauch in Privathaushalten veröffentlicht
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Heizkosten 2023 gesunken – deutlicher Anstieg bei Fernwärme erwartet
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90 Prozent der Haushalte können Kosten senken – bis zu 1.095 Euro Sparpotenzial pro Jahr
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2024 weiterer Rückgang der Heizkosten zu erwarten, außer bei Fernwärme
Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland (www.heizspiegel.de), herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.
Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (–28 Prozent), Holzpellets (–20 Prozent) und Heizöl (–19 Prozent) sind deutlich gesunken. Lediglich bei Fernwärme gab es eine Steigerung von 8 Prozent.
Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpen hingegen ist bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen.
Faire und bezahlbare Fernwärme muss Grundvoraussetzung bei der Reform der Fernwärmeverordnung sein
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Mieterbund fordert verbesserte Regeln und unabhängige Preiskontrolle
Die Reform der Fernwärmeverordnung enthält zwar deutlich verbesserte Transparenzvorgaben und stärkt die Rechte von direkten Kundinnen und Kunden, wird aber der besonderen Situation von Mietenden bei der Fernwärmeversorgung nicht gerecht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert Anpassungen, um Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Heizkosten zu schützen: „Bei der Reform der Fernwärmeverordnung muss dafür gesorgt werden, dass die Preisgestaltung im Fernwärmemarkt stärker reguliert und unabhängig kontrolliert wird, um die Interessen von Mieterinnen und Mietern sowohl als Direktkunden eines Fernwärmeversorgers als auch indirekt im Falle einer Wärmeversorgung über Vermieter wirkungsvoll zu schützen. Dies gilt insbesondere beim Schutz vor unangemessenen Kostenbelastungen durch Wärmelieferungen bei Contracting“, fordert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.