Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Heizkostenabrechnung - so muss sie aussehen
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.
Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.
Mieterhöhungsmöglichkeit nach Heizungsaustausch abschaffen
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Überforderung von Mieter bei Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch mietrechtliche Reformen vermeiden
„Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes hätte nach aktuellem Stand eine finanzielle Überforderung für den Großteil der Mieterinnen und Mieter zur Folge, da hohe Mietsteigerungen auf sie zukommen würden“, warnt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz. „Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten.“
Heizungsgesetz benachteiligt und überfordert Mieterinnen und Mieter
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Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen und Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen kritisieren geplante Heizungsregelungen scharf
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) und der Deutsche Mieterbund (DMB) Nordrhein-Westfalen kritisieren die von der Bundesregierung geplanten Heizungsregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wegen der unzureichenden Hilfen für Mieterinnen und Mieter scharf. Die beiden Verbände unterstützen ein entsprechendes Positionspapier der Wohnungswirtschaft, die sich dem bezahlbaren Wohnen verschrieben hat, und dem Deutschem Mieterbund auf Bundesebene. „Allein in den Beständen der VdW-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen müssen wegen der geplanten Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent an erneuerbaren Energien die Heizungsanlagen von etwa 600.000 Wohnungen ausgetauscht werden“, erklärt VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter.