Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Heizkostenabrechnung - so muss sie aussehen
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Wie genau abzurechnen ist regelt die Heizkostenverordnung. Nur bei Zweifamilienhäusern, die der Vermieter selbst mit bewohnt, kann im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Ausnahmen lässt die Heizkostenverordnung nur zu, wenn eine Verbrauchserfassung unwirtschaftlich wäre, bei Passivhäusern etwa, oder, falls die Erfassung aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Geräteausfalls, für mehr als 25% des beheizten Raumes scheitert.
Bei einer ordnungsgemäßen, verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen dann zuerst die Gesamtheizkosten berechnet werden. Diese setzen sich aus den Brennstoffkosten, den Kosten für Betriebsstrom und Wartung der Heizung, den Schornsteinfegerkosten für die Imissionsmessung und den Kosten für die Verbrauchserfassung und für die verbrauchsabhängige Heizkosten-Abrechnung zusammen. Als Brennstoffkosten dürfen hier nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs angesetzt werden. Es ist daher beispielsweise nicht erlaubt, einfach ohne Berücksichtigung von Anfangs- und Endbeständen die Kosten aller Öl-Nachtankungen aufzusummieren. Auch sind in den Wartungskosten häufig nicht umlagefähige Reparaturkosten versteckt.
Mieterbund begrüßt geplante Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz
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Vorgesehene 50/50-Aufteilung ist ein Schritt in die richtige Richtung
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass sich Bundesjustizministerin Hubig für einen starken Mieterschutz im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einsetzt. In den Eckpunkten zum GMG wurde vereinbart, Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen Kosten zu schützen. Dies wurde heute durch Veröffentlichung von Vorschlägen zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern konkretisiert. „Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO2-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent und wirksam umgesetzt wird“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Heizperiode gestartet
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Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit
Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermieter müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit von 6 bis 24 Uhr, nachts kann die Temperatur auf etwa 18 Grad abgesenkt werden.


