Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

CO2-Bepreisung für die Dauer der Energiekrise aussetzen

„Grundsätzlich begrüßen wir die Idee eines Stufenmodells zur Aufteilung der CO2-Kosten im Mietwohnsektor, da es für viele Mieterinnen und Mieter eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo, bei dem sie die Kosten zu 100 Prozent alleine tragen müssen, bedeutet“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, in der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG).

Dauerhafte Befreiung der Mieter von CO2-Kosten sicherstellen

Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweck der CO2-Abgabe, Vermieter zur energetischen Ertüchtigung ihrer Häuser anzureizen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Zeiten explodierender Energiekosten zwar relevanter denn je. Natürlich sind aber auch Vermieter von den enorm steigenden Preisen betroffen, so dass die beabsichtigte Lenkungswirkung zumindest bei den privaten Kleinvermietern derzeit nicht verfangen wird.

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Gas- und Ölpreise sind auf einem Rekordniveau - viele Energieversorger haben ihre Preise in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich erhöht. Vermieter reichen die Kosten für Heizung und Warmwasser im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung an ihre Mieter durch. Diesen droht daher insbesondere im Jahr 2023, also in dem Jahr, in dem sie die Abrechnung für 2022 bekommen werden, eine hohe Nachzahlung. Viele Mieter haben bereits Aufforderungen zur Erhöhung ihrer Abschlagszahlungen an den Vermieter zur Deckung der Preisanstiege erhalten.

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