Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

  • Gaspreisbremse reicht als Antwort der Politik auf die Energiekrise nicht

  • Klimaschutz kommt bisher zu kurz

Gemeinsames Statement von Eva Maria Welskop-Deffaa (Präsidentin, Deutscher Caritasverband), Lukas Siebenkotten (Präsident, Mieterbund), und Prof. Dr. Karsten Neuhoff (Leiter der Abteilung Klimapolitik, DIW Berlin)

Ziemlich genau 100 Tage nach Abgabe ihres Berichts an die Bundesregierung, stellen Mitglieder der „ExpertInnenkommission Gas und Wärme“ fest: Wichtige Empfehlungen wurden nicht umgesetzt. So fehlen bisher nachhaltige Maßnahmen zur Förderung von Energieeinsparungen. Auch der Schutz von Mieterinnen und Mietern kommt in den bisherig umgesetzten Maßnahmen zu kurz. Es braucht Moratorien zur Aussetzung von Kündigungen und Energiesperren.

Moratorien zur Aussetzung von Kündigungen und Energiesperren erforderlich

„Die mit der Gaspreisbremse beabsichtige Entlastung muss alle Mieterhaushalte gleichermaßen erreichen, sonst kann von einer fairen Entlastung keine Rede sein. Der aktuelle Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht. Er benachteiligt Mieter mit einer Zentralheizung sowohl gegenüber selbstnutzenden Eigentümern als auch gegenüber Mietern mit einem eigenen Liefervertrag mit einem Energieversorger. Das ist weder gerecht noch nachvollziehbar, so dass der Gesetzgeber hier dringend nachbessern muss“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich der gestrigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Drs. 20/4683).

Pläne für spärliche Härtefallhilfen für Mieterinnen und Mieter jedoch kritikwürdig

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den heute im Bundestag in 1. Lesung debattierten Gesetzesentwurf für die Gaspreisbremse: „Der entscheidende Gesetzesabschnitt zur Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen ist trotz einiger weniger Ausnahmen akzeptabel, da Vermieter im Regelfall die Abschläge ihrer Mieter ab 1. März anpassen müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Unsere Forderung, wonach Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Verbrauchergruppen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden dürfen, sehen wir damit als erfüllt an“, lobt Siebenkotten.

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