Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen und Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen kritisieren geplante Heizungsregelungen scharf

Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) und der Deutsche Mieterbund (DMB) Nordrhein-Westfalen kritisieren die von der Bundesregierung geplanten Heizungsregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wegen der unzureichenden Hilfen für Mieterinnen und Mieter scharf. Die beiden Verbände unterstützen ein entsprechendes Positionspapier der Wohnungswirtschaft, die sich dem bezahlbaren Wohnen verschrieben hat, und dem Deutschem Mieterbund auf Bundesebene. „Allein in den Beständen der VdW-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen müssen wegen der geplanten Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent an erneuerbaren Energien die Heizungsanlagen von etwa 600.000 Wohnungen ausgetauscht werden“, erklärt VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter.

  • Mieterbund und sozial orientierte Wohnungswirtschaft legen gemeinsames Konzept vor, wie eine Förderung der GEG-Vorhaben aussehen muss

  • Bundesregierung muss unverzüglich handeln, um soziale Spaltung zu verhindern, Wohnen bezahlbar zu machen und die Akzeptanz des Klimaschutzes zu erhalten

Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appellieren gemeinsam an die Bundesregierung, die offenkundige Benachteiligung von Mietern und Vermietern beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sofort zu beenden.

„Das neue Gebäudeenergiegesetz schützt Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungswechsels, noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien. Mieter und Vermieter werden zudem systematisch gegenüber privaten Eigentümern benachteiligt, indem sie von der angekündigten Förderung des „Klimaboni” ausgeschlossen werden sollen - ein völlig inakzeptabler Zustand für ein Land, in dem 58 % der Haushalte zur Miete leben. Zudem steht es Vermieterinnen und Vermietern nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Es muss jetzt klar geregelt werden, dass der gesamte vermietete Gebäudebestand gefördert wird und Vermieterinnen und Vermieter die Fördermittel von den umgelegten Kosten abziehen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Mieter drohen beim Heizungswechsel im Stich gelassen zu werden

Der Deutsche Mieterbund (DMB) beklagt im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes fehlende Sozialverträglichkeit: „Dem Gesetz mangelt es an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung, da nur in Ausnahmefällen geringere Kosten als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden können. Weiterhin gilt, am Ende zahlt die Investition in die Heizung allein der Mieter bzw. die Mieterin über die Modernisierungsmieterhöhung“, kritisiert Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.

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