Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Dauerhafte Befreiung der Mieter von CO2-Kosten sicherstellen

Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweck der CO2-Abgabe, Vermieter zur energetischen Ertüchtigung ihrer Häuser anzureizen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Zeiten explodierender Energiekosten zwar relevanter denn je. Natürlich sind aber auch Vermieter von den enorm steigenden Preisen betroffen, so dass die beabsichtigte Lenkungswirkung zumindest bei den privaten Kleinvermietern derzeit nicht verfangen wird.

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Gas- und Ölpreise sind auf einem Rekordniveau - viele Energieversorger haben ihre Preise in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich erhöht. Vermieter reichen die Kosten für Heizung und Warmwasser im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung an ihre Mieter durch. Diesen droht daher insbesondere im Jahr 2023, also in dem Jahr, in dem sie die Abrechnung für 2022 bekommen werden, eine hohe Nachzahlung. Viele Mieter haben bereits Aufforderungen zur Erhöhung ihrer Abschlagszahlungen an den Vermieter zur Deckung der Preisanstiege erhalten.

Mieterbund fordert höheren Heizkostenzuschuss

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert im Rahmen der Anhörung zum Heizkostenzuschussgesetz im Bundestag eine deutliche Erhöhung des geplanten Zuschusses für Wohngeldempfänger. „Die Berechnungsgrundlage des Heizkostenzuschusses ist veraltet und kann die aktuellen Preissprünge am Öl- und Gasmarkt in keiner Weise mehr abbilden. Wenn die Bundesregierung den einkommensarmen Haushalten wirklich unter die Arme greifen will, dann muss der Zuschuss von 175 Euro mindestens verdoppelt werden, um zumindest ein Drittel der Mehrkosten von bis zu 1000 Euro und mehr abzufangen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den heute diskutierten Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes.

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