Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch und kritisiert zu geringe Förderkulisse

Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, für Mieterinnen und Mieter bringt es Licht und Schatten: „Wir begrüßen, dass nach einer monatelangen Hängepartie das Heizungsgesetz endlich verabschiedet ist. Die Umlage der Kosten auf die Mieter wird beim Heizungsaustausch durch die neue Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent stärker eingegrenzt, kann aber wie bisher durch weitere Investitionen in das Gebäude auf bis zu 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Das ist deutlich zu viel vor dem Hintergrund, dass mehr als 7 Mio. Mieterinnen und Mieter in diesem Land in einer angespannten Wohnkostensituation leben“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch, fordert aber deutliche Reduktion der Umlage

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag sieht der Deutsche Mieterbund bei der Einigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Licht und Schatten: „Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Rahmen der heutigen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. „Statt eine weitere Modernisierungsumlage zu erfinden und damit Rechtsunsicherheit und Streit vorzuprogrammieren, sollte die bestehende Umlagemöglichkeit sozialverträglich verändert werden. Die von uns seit langem geforderte Halbierung der Umlage und die Kappung der monatlichen Kosten bei 1,50 Euro pro Quadratmeter könnten bei ausreichender Förderung sogar zur Warmmietenneutralität führen und damit sicherlich auch der Akzeptanz der Wärmewende dienen.“

Deutscher Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern verbesserten Verbraucher- und Mieterschutz

Mit Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung will die Bundesregierung den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen vorantreiben. Dieser Ausbau muss mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Verbraucher einhergehen. Das fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) vor dem Fernwärmegipfel, der am 12. Juni 2023 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und vom Bundesbauministerium (BMWSB) veranstaltet wird. Fernwärme beziehen Verbraucher von Monopolversorgern, die deutlich längere Lieferverträge vorsehen als Strom- oder Gasanbieter. Das führt beispielsweise dazu, dass Fernwärmekunden den Anbieter nicht wechseln können und jede Preiserhöhung ihres Anbieters akzeptieren müssen. Ein Fernwärmeanschluss kann somit bislang auch Nachteile für Verbraucher mit sich bringen.

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