Modernisierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der Mieterberatung. Dabei stellt sich häufig ein Teil der angesetzten Kosten als Instandhaltungskosten heraus, die nicht umgelegt werden dürfen.
Keine Modernisierung bei grundlegender Veränderung der Mietsache
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Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
„Wir begrüßen den Beschluss und die klaren Worte der Karlsruher Richter. Mieter müssen nicht akzeptieren, dass ihre Wohnung während der Mietzeit unter dem Deckmantel einer Modernisierung komplett umgestaltet wird und sich die Miete fast verfünffacht“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 28/17).
Modernisierung nur, wenn gegenwärtiger Zustand der Wohnung verbessert wird
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Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs
„Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um das Thema Modernisierung zu verhindern. Wir begrüßen deshalb die Klarstellung, dass eine Modernisierungsmaßnahme zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen muss. Dagegen spielt der ursprüngliche Zustand der Mietsache im Regelfall keine entscheidende Rolle“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 110/11).
Vermieter muss weder selbst modernisieren, noch Mieterinvestitionen erlauben
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Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung
„Mit diesem Urteil wird das Kräfteverhältnis zwischen Mieter und Vermieter klar aufgezeigt. Geht es um energetische Modernisierungen, entscheidet ganz allein der Vermieter, ob, wann und was im Haus oder in der Wohnung saniert wird. Entscheidend sind die finanziellen Interessen des Vermieters, bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauchs“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 10/11).