Modernisierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der Mieterberatung. Dabei stellt sich häufig ein Teil der angesetzten Kosten als Instandhaltungskosten heraus, die nicht umgelegt werden dürfen.

Mieterbund begrüßt Urteil als längst überfällig

„Modernisiert der Vermieter die Wohnung, indem er beispielsweise die alten, noch funktionstüchtigen Fenster durch Fenster mit besserer Wärmedämmung austauscht, muss er bei der anschließenden Modernisierungsmieterhöhung die Kosten abziehen, die er für die Erhaltung der alten Fenster einspart. Diese Klarstellung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu finanzieller Entlastung der Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 81/19).

Modernisierungsankündigungen von Dezember 2018 sind keine Grundlage für Mieterhöhungen

Der DMB-Mieterverein hat die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht gewonnen und damit das erste Musterfeststellungsurteil überhaupt in Deutschland erstritten. Das Oberlandesgericht München (MK 1/19) gab dem DMB-Mieterverein, der mit seiner Klage mehr als 130 Mieter einer Münchener Wohnanlage vertritt, Recht:

Die Modernisierungsankündigungen des Vermieters, der Max-Emanuel-Immobilien GmbH, von Dezember 2018 sind keine Grundlage für spätere Modernisierungsmieterhöhungen nach altem, bis zum 31.12.2018 geltendem Recht. Weil zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen sollten, war für die Münchener Richter wohl offensichtlich, dass sich hier ein Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Wir begrüßen den Beschluss und die klaren Worte der Karlsruher Richter. Mieter müssen nicht akzeptieren, dass ihre Wohnung während der Mietzeit unter dem Deckmantel einer Modernisierung komplett umgestaltet wird und sich die Miete fast verfünffacht“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 28/17).

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