Mieterbund fordert neue Mietpreisobergrenze auch bei Bestandsmieten

„Hocherfreut“ zeigte sich der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1595/18), mit der die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse bestätigt wurde: „Diese Entscheidung ist eine Klatsche für alle diejenigen, auch die Verbände, die bei jedem mieterschützenden Gesetz nahezu reflexartig die angebliche Verfassungswidrigkeit beschreien. Mieterschutz ist selbstverständlich mit dem Grundgesetz vereinbar, er füllt den Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums mit Leben. Mietpreisbegrenzende Vorschriften, mit denen der Verdrängung von weniger gut betuchten Mietern aus ihren Stadtvierteln entgegengewirkt wird, sind dringend geboten.“

Der Deutsche Mieterbund fühlt sich in seiner Politik des beharrlichen Einsatzes für Mieterinnen und Mieter, die zurzeit zum Teil horrenden Mieten ausgesetzt sind, wenn sie einen Mietvertrag abschließen, durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. „Wichtig ist es nun aber, dass Bundesregierung und handelnde Politiker auch Maßnahmen ergreifen, um die Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietvertrag deutlich einzugrenzen, und zwar auf nicht mehr als 6 Prozent in 3 Jahren“, forderte Siebenkotten.

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