Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.
BGH: Kündigung droht, wenn Erhöhungen von Betriebskostenvorauszahlungen nicht gezahlt werden. Sozialwohnungsmieter betroffen
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Im Bereich der Sozialwohnungen drohen neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten
„Das Urteil ist problematisch. Im Bereich der Sozialwohnungen drohen neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 327/11). „Mietern in Sozialwohnungen droht die Kündigung, wenn sie die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlen. Damit haben sie unter dem Strich weniger Rechte als Mieter in frei finanzierten Wohnungen“.
Kein Sicherheitszuschlag auf Betriebskostenvorauszahlungen
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Bundesgerichtshof gibt Mieter Recht
„Das ist eine nachvollziehbare und richtige Entscheidung. Vermieter dürfen keinen pauschalen Sicherheitszuschlag auf die Betriebskostenvorauszahlungen im Hinblick auf von ihnen prognostizierte Kostensteigerungen festsetzen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 294/10).
Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten kann verlängert werden
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Einvernehmliche Lösung ist möglich
Der nach dem Gesetz (Paragraph 556 BGB) vorgeschriebene Abrechnungszeitraum bei Betriebskosten von einem Jahr kann von den Vertragspartnern einvernehmlich verlängert werden, zum Beispiel auf 19 Monate. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn auf die kalenderjährliche Abrechnung umgestellt werden soll, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 316/10).