Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.
Bundesgerichtshof lockert Abrechnungs- und Ausschlussfrist bei Betriebskostenabrechnungen
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Mieterbund fürchtet Rechtsunsicherheit und neue Streitigkeiten
„Der Bundesgerichtshof weicht die gesetzliche Regel auf, dass eine Betriebskostenabrechnung 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigiert werden darf. Das führt zu einer unnötigen Rechtsunsicherheit und wird neue Streitigkeiten hervorrufen, auch nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 133/10).
Betriebskostenabrechnung darf nachträglich korrigiert werden
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Bundesgerichtshof gibt Vermieter Recht
„Die Entscheidung ist nachvollziehbar und konsequent“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 269/09). Danach darf der Vermieter eine bereits erteilte Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung innerhalb der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist auch zum Nachteil der Mieter korrigieren. Eine aus der Abrechnung bereits erteilte Gutschrift kann zurückgebucht werden.
Abrechnungsfrist: Zugang beim Mieter entscheidend
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Bundesgerichtshof bestätigt bisherige Rechtsprechung
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist richtig. Die bisherige Rechtsprechung wird bestätigt, das haben wir so erwartet“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 107/08).