Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.

BGH schafft Abrechnungssicherheit

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft Abrechnungssicherheit und stärkt die Mieterrechte“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das heute veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 190/06). Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist eine bereits vorgelegte Abrechnung nicht mehr zum Nachteil des Mieters verändern darf.

BGH-Urteil ist richtig und lebensnah

„Das Urteil ist richtig und lebensnah“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 82/07). Danach darf der Vermieter einer Wohnung bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen, er muss die tatsächliche Belegung des Hauses ermitteln.

Mieterbund kritisiert Entscheidung als falsch

„Die Entscheidung, dass der Betriebskostenabrechnung bei einer Kostenverteilung nach Wohnfläche grundsätzlich die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen ist, ist aus unserer Sicht falsch“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das heute veröffentliche Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 261/06). „Hier muss es auf die tatsächliche Wohnungsgröße ankommen.“

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