Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.
Widersprüchliche Flächenangaben in Abrechnungen
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BGH: Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß
Obwohl die Betriebskostenabrechnungen eines Berliner Vermieters jährlich wechselnde Flächenangaben auswiesen, entschied der Bundesgerichtshof, die Abrechnungen seien formell in Ordnung. Sie müssten auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden (BGH VIII ZR 261/07).
Hausmeisterkosten in Nebenkostenabrechnungen aufschlüsseln
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BGH lehnt pauschalen Abzug für Verwaltungs- und Instandsetzungskosten ab
„Richtig und nachvollziehbar“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs unter anderem zu der Betriebskostenposition „Hauswart“ (BGH VIII ZR 27/07). Der Bundesgerichtshof entschied, dass in der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Position Hauswart keine Kosten für Instandhaltungs- oder Verwaltungsarbeiten enthalten dürfe.
Abrechnungsfrist ist Ausschlussfrist
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Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
Korrigiert der Vermieter im zweiten Anlauf eine ursprünglich unverständliche und formell nicht ordnungsgemäße Abrechnung erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist, kann er aus dieser Abrechnung keine Nachforderungen stellen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 84/07) spielt es auch keine Rolle, ob die Mieter möglicherweise vor Erhalt der zweiten Abrechnung zugesagt hatten, eine Nachforderung zu bezahlen.