Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.

BGH: Vorauspauschale heißt Vorauszahlung

Auch wenn der Vermieter 20 Jahre lang nicht über Betriebskosten abrechnet, kann der Mieter nicht darauf vertrauen, künftig keine Abrechnung zu erhalten. Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 14/06) folgt aus der Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter für Betriebskosten eine Vorauspauschale leistet, dass der Vermieter berechtigt ist, über die monatlichen Zahlungen abzurechnen. Mit der vereinbarten Vorauspauschale sei nicht die Zahlung einer festen Pauschale gewollt gewesen. Tatsächlich hätten die Vertragsparteien eine Vorauszahlung vereinbart, über die jährlich abzurechnen ist.

Mieterbund: Mieter fordern Verbrauchsabrechnung

Die Kosten für Wasser und Abwasser dürfen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nach Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilt werden. Das gilt nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 188/07) auch dann, wenn fast alle Wohnungen im Haus mit Wasseruhren ausgerüstet sind.

Bundesgerichtshof stärkt Vermieterposition

„Betriebskostenabrechnungen nach dem Abflussprinzip sind für den Vermieter einfacher und weniger aufwendig. Sie sind für viele Mieter, insbesondere nach einem Mieterwechsel, aber nicht gerecht“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heute verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 49/07).

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