Hohe Nebenkosten - der unangefochtene Spitzenreiter bei der Mieterberatung. Etwa 40% aller Fälle drehen sich um die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Nicht ohne Grund. Die Hälfte stellt sich als fehlerhaft heraus.

BGH zu Betriebskosten

Zumindest soweit die Betriebskosten nach der Wohnfläche verteilt werden, muss der Vermieter die Kostenanteile für leer stehenden Wohnungen zahlen. Das gilt auch für verbrauchsabhängige Kosten, wie Wasser, Entwässerung, Müllabfuhr, Strom für Hausbeleuchtung und Fahrstuhl. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 159/05).

BGH schwächt Mieterposition

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 78/05) hinsichtlich der Verpflichtung des Vermieters zur Zusendung von Belegkopien ist enttäuschend, sie schwächt die Mieterposition im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung“, kommentierte der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer ersten Stellungnahme.

Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

Mieter, die in Unkenntnis der zwölfmonatigen Ausschlussfrist auf eine verspätete Nebenkostenabrechnung zahlen, können ihr Geld nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern, das entschied heute der Bundesgerichtshof (VIII ZR 94/05). Als „richtig und wichtig“ begrüßte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die neue BGH-Entscheidung. „Geschützt werden die Mieter, die irrtümlich oder vorschnell auf eine verspätete Abrechung des Vermieters zahlen und die die Rechtslage nicht kennen.“

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