BGH: Kündigung droht, wenn Erhöhungen von Betriebskostenvorauszahlungen nicht gezahlt werden. Sozialwohnungsmieter betroffen
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Im Bereich der Sozialwohnungen drohen neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten
„Das Urteil ist problematisch. Im Bereich der Sozialwohnungen drohen neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 327/11). „Mietern in Sozialwohnungen droht die Kündigung, wenn sie die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlen. Damit haben sie unter dem Strich weniger Rechte als Mieter in frei finanzierten Wohnungen“.
Nach der letzten Betriebskostenabrechnung hatte der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungsbeträge für den Mieter um 30,50 Euro erhöht. Der Mieter zweifelte die Richtigkeit der Abrechnung aber an und zahlte auch die erhöhten Vorauszahlungsbeträge nicht. Hierauf kündigte der Vermieter fristlos. Das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg wiesen die Räumungsklage als unbegründet ab. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jetzt auf und bestätigte, Mieter in Sozialwohnungen, die erhöhte Vorauszahlungsbeträge nicht zahlen, müssen mit der fristlosen Kündigung rechnen.
Siebenkotten: „Das ist problematisch und nur schwer nachvollziehbar. Zumal bei frei finanzierten Wohnungen die Rechtslage offensichtlich anders ist. Hier bestimmt das Gesetz, dass Mieter nur dann fristlos gekündigt werden können, wenn sie rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete verurteilt worden sind. Es macht aus meiner Sicht aber keinen Sinn Mietern in Sozialwohnungen weniger Rechte zu geben als Mietern in frei finanzierten Wohnungen.