Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Grünes Licht für Mieterstrom
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DMB, GdW und vzbv begrüßen Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Koalitionspartner haben sich auf Nachbesserungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geeinigt. Demnach werden künftig (Ver)Mieterstrommodelle ermöglicht. Mieter könnten dann aus Gebäude-Photovoltaikanlagen des Vermieters Strom vom Dach beziehen, ohne dass die volle EEG-Umlage fällig wird. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen diese Entwicklung.
Vermieterstrom von Ökostromzulage befreit
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Viele Mieter können von neuem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren
„Für Vermieter eröffnet sich ein neues Betätigungsfeld und Geschäftsmodell, Mieter könnten erstmals über niedrigere Strompreise von der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energie profitieren“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll.
Steueranreize für Wohnungsbau gestoppt
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Mieterbund: Ohne Mietpreisbegrenzung keine Förderung des Mietwohnungsneubaus
„Wir bedauern, dass sich die Koalition nicht auf ein Modell zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus verständigt hat. Eine Sonder-AfA, begrenzt auf Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf und für Investoren, die hier Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment bauen, halten wir für sinnvoll, aber nur, wenn für diese Wohnungen gleichzeitig eine Mietobergrenze festgelegt wird“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung von Union und SPD, das laufende Gesetzgebungsverfahren zu stoppen bzw. auf Eis zu legen. „Ohne Mietobergrenzen werden keine neuen bezahlbaren Wohnungen an den Markt kommen, wird der Gesetzeszweck verfehlt.“