Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Wohnungsneubau stagniert - Fertigstellungszahlen 2015 ernüchternd
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Deutscher Mieterbund fordert Neubauoffensive
„Der Wohnungsneubau in Deutschland kommt nicht von der Stelle. 2015 wurden mit 247.724 Wohnungen nur 2.399 Wohnungen mehr gebaut als 2014. Die aktuellen Fertigstellungszahlen sind ernüchternd und bleiben deutlich unter unseren Erwartungen und den wohnungswirtschaftlichen Erfordernissen zurück“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam Impulse für mehr Wohnungsbau setzen und geeignete Rahmenbedingungen für eine Wohnungsbauoffensive von Wohnungswirtschaft, privaten Bauherrn, kommunalen Unternehmen, Genossenschaften oder auch Wirtschaftsunternehmen vorgeben.“
Wohnungsbau-Tag 2016 in Berlin
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Gipfel zum Wohnen: Instrumente für Deutschlands „Bau-Offensive“
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50 Prozent Neubau-Plus, um 400.000 Wohnungen zu schaffen
Der Wohnungsbau – eine der größten politischen Baustellen in Deutschland: Um rund 50 Prozent muss der Neubau von Wohnungen gesteigert werden. Erst dann wäre die Zielmarke von 400.000 Wohnungen zu erreichen, die in Deutschland in diesem Jahr neu gebaut werden müssen. „Davon sind wir weit entfernt – zu weit. Bund, Länder und Kommunen haben ihre politischen ‚Wohnungsbau-Hausaufgaben‘ noch längst nicht gemacht. Das rächt sich jetzt. Der Wohnungsneubau kommt nicht in Gang, weil der Staat ihm die notwendigen Impulse nicht gibt“, sagte Michael Neitzel am 09.06.2016 auf dem 8. Wohnungsbau-Tag 2016 in Berlin, der unter dem Motto „Instrumente für den Wohnungsbau“ stand.
Zweckentfremdungsverbot verfassungsgemäß
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Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, Wohnraum darf nicht als Ferienwohnung vermietet werden
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Zweckentfremdungsverbot in Berlin ist verfassungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden. Wohnraum muss Wohnraum bleiben, gerade auf engen Wohnungsmärkten, und darf hier nicht als Ferienwohnung vermietet werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 6 K 103.16 u.a.). „Auch für Städte, wie Hamburg, München, Köln oder Frankfurt ist dieses Urteil ein Signal. Mit Hilfe von Zweckentfremdungsverordnungen kann die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung erfolgreich untersagt werden.“