Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Deutscher Mieterbund als Sachverständiger bei Anhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages

„Wir begrüßen die geplante Reform des Wohngeldrechts und die spürbare Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, bei der heutigen Sachverständigenanhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages. „Das Gesetz muss aber noch an einigen Punkten nachgebessert werden. Die 2011 ersatzlos weggefallene Heizkostenkomponente – besser noch eine Energiekostenkomponente – muss wieder eingeführt werden. Sicherzustellen ist, dass die Wohngeldleistungen regelmäßig und zeitnah der Preis-, Lohn- und Wohnkostenentwicklung angepasst werden. Die Mietenstufen müssen insbesondere bei Landkreisen stärkere Differenzierungen ermöglichen, und Grundlage sollte hier immer die ortsübliche Vergleichsmiete sein.“

DMB Nordrhein-Westfalen sieht mögliche Fusion großer Wohnungsunternehmen kritisch

Der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes Felix von Grünberg sieht die Bereitschaft des zweitgrößten deutschen Wohnungsunternehmens Deutsche Wohnen mit dem Marktführer Deutsche Annington zu fusionieren, kritisch: „Die Entwicklung und die letztendliche Abwicklung des Wohnungsunternehmens Neue Heimat hat in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass derartige Wachstumsprozesse langfristig zum Scheitern verurteilt sind. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Entscheidungen ab einer gewissen Unternehmensgröße nicht mehr nahe an den Mietern gefällt werden“. Häufig fehle es diesen Unternehmen an Kenntnissen über die Besonderheiten und Erfordernissen des jeweiligen Standorts.

Ab 1. Juli tritt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen in Kraft

Der Landesverband des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Mietpreisbremse ab 1. Juli auch für Kommunen in NRW gelten soll. Danach dürfen Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnraum maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und Mieterhöhungen nach umfassender Modernisierung.

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