Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

IW-Studie mit falschen Schlussfolgerungen

„Die Wohnungsmärkte in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten funktionieren nicht. Die Bautätigkeit hat bisher nicht spürbar angezogen. Die Mietpreise sind in deutschen Großstädten allein im ersten Halbjahr 2016 um rund 6 % gestiegen,“ kommentierte und widerlegte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten Ergebnisse und Schlussfolgerungen einer heute veröffentlichten Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). „In Deutschland müssen jährlich mindestens 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, vor allem bezahlbare Mietwohnungen. Ohne Eingriffe der Politik werden die Wohnungsmärkte die Probleme der Wohnungsknappheit und der steigenden Mieten nicht lösen.“

Verbände fordern: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden

Der NABU und der Deutsche Mieterbund kritisieren den am vergangenen Freitag von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer als ungerecht, wohnungspolitisch falsch und rückwärtsgewandt. „Deutschland leidet unter Wohnungsnot, die Grundstückspreise schießen durch die Decke. Statt mit einer zukunftsorientierten Reform zur Beruhigung der Marktsituation beizutragen, drohen die Finanzminister mit ihrem Gesetzenwurf die angespannte Lage noch zu verschärfen“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

  • Makler scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

  • Mieterbund begrüßt Entscheidung

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie schafft endgültig Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1015/15), mit dem die Verfassungsbeschwerde von zwei Immobilienmaklern als unbegründet zurückgewiesen wurde. „Das Bestellerprinzip, wonach ein Makler nur noch Provision von seinem eigentlichen bzw. ursprünglichen Auftraggeber verlangen darf, also in der Regel vom Vermieter, ist ein gutes und wichtiges Gesetz, das sich in der Praxis bereits bewährt hat. Jetzt ist juristisch endgültig geklärt, dass der allgemein gültige Grundsatz ‚Wer bestellt, zahlt‘ auch bei der Wohnungsvermittlung gilt.“

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