Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

  • Gipfel zum Wohnen: Instrumente für Deutschlands „Bau-Offensive“

  • 50 Prozent Neubau-Plus, um 400.000 Wohnungen zu schaffen

Der Wohnungsbau – eine der größten politischen Baustellen in Deutschland: Um rund 50 Prozent muss der Neubau von Wohnungen gesteigert werden. Erst dann wäre die Zielmarke von 400.000 Wohnungen zu erreichen, die in Deutschland in diesem Jahr neu gebaut werden müssen. „Davon sind wir weit entfernt – zu weit. Bund, Länder und Kommunen haben ihre politischen ‚Wohnungsbau-Hausaufgaben‘ noch längst nicht gemacht. Das rächt sich jetzt. Der Wohnungsneubau kommt nicht in Gang, weil der Staat ihm die notwendigen Impulse nicht gibt“, sagte Michael Neitzel am 09.06.2016 auf dem 8. Wohnungsbau-Tag 2016 in Berlin, der unter dem Motto „Instrumente für den Wohnungsbau“ stand.

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, Wohnraum darf nicht als Ferienwohnung vermietet werden

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Zweckentfremdungsverbot in Berlin ist verfassungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden. Wohnraum muss Wohnraum bleiben, gerade auf engen Wohnungsmärkten, und darf hier nicht als Ferienwohnung vermietet werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 6 K 103.16 u.a.). „Auch für Städte, wie Hamburg, München, Köln oder Frankfurt ist dieses Urteil ein Signal. Mit Hilfe von Zweckentfremdungsverordnungen kann die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung erfolgreich untersagt werden.“

Mieterspielregeln

Wer die Fernsehübertragung von der Fußball-EM auf Balkon, Terrasse oder im Garten genießen will, sollte daran denken, dass Lachen, Schreien, Musik oder der Fernsehkommentar im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Insbesondere bei wiederholten Lärmbelästigungen sind die im Haus wohnenden Mitmieter unter Umständen zur Mietminderung gegenüber dem Vermieter berechtigt. Denn auch während der Fußball-EM beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr. Anders ist es beim „Public Viewing“; hier gelten während der EM Ausnahmeregelungen beim Lärmschutz.

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