Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

  • Mietern in ölbeheizten Wohnungen drohen spürbare Nachzahlungen

  • Mieter mit Gasheizung haben die niedrigsten Heizkosten

Die Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2018 fällt nach einer Prognose des Deutschen Mieterbundes (DMB) unterschiedlich hoch aus. Entscheidend ist, ob im Haus mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird.

Für Mieter in ölbeheizten Wohnungen dürften die Heizkosten 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen sein. Dagegen sinken die Heizkosten für Mieter in gasbeheizten Wohnungen um 6 Prozent, für Mieter in fernwärmebeheizten Wohnungen um 3 Prozent.

  • Sanierungsstand ist wichtigster Faktor für Heizkosten und Klimaschutz

  • Abrechnung für 2017: Heizöl-Nutzer zahlen drauf, Kosten für Erdgas und Fernwärme sinken

  • Prognose 2018: Heizen mit Heizöl noch teurer

790 Euro – so hoch waren die durchschnittlichen Heizkosten in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit Erdgas-Zentralheizung im vergangenen Jahr. Während in energetisch guten Häusern 520 Euro gezahlt wurden, mussten Bewohner von energetisch schlechteren Wohnungen 1.110 Euro zahlen. Das zeigt der Heizspiegel für Deutschland 2018, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online heute im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund e. V. im Rahmen der Kampagne „Mein Klimaschutz“ veröffentlicht hat.

Mieter hat Recht auf Belegeinsicht inkl. der Verbrauchswerte anderer Mieter im Haus

„Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof jetzt klare und unmissverständliche Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aufgestellt hat“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 189/17). „Nicht der Mieter muss darlegen, warum eine Abrechnung falsch ist. Im Gegenteil: Für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten auf die einzelnen Mieter trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast. Außerdem muss der Vermieter seinem Mieter immer die Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen ermöglichen, damit der die Nebenkostenabrechnung vernünftig überprüfen kann.“

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