Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Keine Wärmeabrechnungs-Verträge auf dem Rücken der Mieter
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Bundesgerichtshof zu Contracting
Als „wichtige Klarstellung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland“ wertete Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Contracting-Verträgen (BGH VIII ZR 362/04). Konsequenz der BGH-Entscheidung sei, dass tausende von Heizkostenabrechnungen falsch seien, dass jetzt auch Rückforderungsansprüche der Mieter durch die örtlichen Mietervereine geprüft werden müssen.