Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.
Kartellrechtliche Prüfung der Preise von Gasversorgern zulässig
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Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte
„Gasversorger dürfen nicht machen, was sie wollen. Kartellbehörden und Gerichte können prüfen, ob Erdgasversorger bei der Preisbildung und Preiserhöhung ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher in Deutschland“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestern Abend bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (KVR 2/08). „Entscheidend ist, dass der Bundesgerichtshof, anders als noch die Vorinstanz, die marktbeherrschende Stellung örtlicher Erdgasversorger bejaht hat. Das ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Missbrauchsüberprüfungen möglich sind und möglich bleiben.“
Contracting-Verträge überprüfbar
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BGH verlangt Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots
„Das ist für die Mieter in Deutschland eine positive Entscheidung. Sie sind die Gewinner dieses Contracting-Urteils“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), das heute veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 243/06).
BGH fordert Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots
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Mieterbund: Verloren und doch gewonnen
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 243/06) hat heute bestätigt, dass bei der Umstellung auf Wärmeversorgungsverträge, so genanntes Contracting, das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden muss. „Wir begrüßen diese Entscheidung. Auch wenn der beklagte Mieter den Prozess verloren hat, die Mieter in Deutschland sind Gewinner bei diesem BGH-Urteil“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung in einer ersten Stellungnahme.