Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Wie wirkt die sogenannte Dezemberhilfe für Mieter?

Mit der im November von der Bundesregierung beschlossenen sogenannten Dezemberhilfe, oft auch Einmalzahlung Wärme bezeichnet, wird eine einmalige Entlastung bei den Kosten für Erdgas und Fernwärme gewährt. Die Entlastung, die ab einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro versteuert werden muss, erreicht Mieter auf unterschiedliche Weise. Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich derzeit, was diese Hilfe für sie konkret bedeutet. Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf diese Fragen.

Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse für Mieterinnen und Mieter aber unzureichend

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Gaspreisbremse schon ab Januar rückwirkend wirken soll, kritisiert aber den heute in die Verbändeabstimmung gegebenen Gesetzesentwurf für die Gas- und Strompreisbremse als unzureichend: „Der entscheidende Gesetzesabschnitt zur Weitergabe der geplanten Entlastungen bei Mietverhältnissen ist entgegen vieler Medienberichte nach wie vor Gegenstand der Ressortabstimmung, demnach ist völlig offen, ob sich die Abschläge der Mieter ab März 2023 auch reduzieren und ob die Entlastungswirkung 2023 in Mietverhältnissen überhaupt ankommt“, sagt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz. „Mieterinnen und Mieter dürfen auf keinen Fall gesetzlich benachteiligt werden, alles andere als eine Gleichstellung der Mieterinnen und Mieter gegenüber anderen Verbrauchergruppen ist inakzeptabel“, fordert Weber-Moritz.

Eckpunkte der Bundesregierung unzureichend

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat sich in der Expertenkommission Gas und Wärme mit Nachdruck für die Interessen der betroffenen Mieter eingesetzt und die Ergebnisse ausdrücklich begrüßt. Die heute bekannt gewordenen Eckpunkte zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen bei Gas und Strom widersprechen diesen Empfehlungen aber zum Teil erheblich und sind aus Mietersicht keineswegs ausreichend: „Die Gaskommission hat sich klar für die Umsetzung eines Kündigungsmoratoriums und eines Sofort-Hilfefonds ausgesprochen, damit Mieterinnen und Mieter nicht nur vor hohen Energiepreisen, sondern auch vor Energiesperren und drohenden Kündigungen geschützt werden. Beides ist in den Eckpunkten nicht oder nur unzureichend enthalten“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. “Völlig unverständlich ist zudem, dass die geplante Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 als verbrauchsunabhängige Prämie ausgezahlt werden soll anstatt als Preisdeckel, der unverzüglich auf die Abschläge der Mieterinnen und Mieter wirkt. Die Kommission hat sich hingegen klar dafür ausgesprochen, die Nebenkostenvorauszahlungen der Betroffenen spätestens ab Inkrafttreten der Gaspreisbremse abzusenken, damit die Mieterinnen und Mieter sofort entlastet werden und das im Portemonnaie bzw. auf dem Konto spüren“, kommentiert Siebenkotten.

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