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„Sollte die LEG tatsächlich an die Börse gehen, wird sich dies langfristig nachteilig auf die Situation der Mieter auswirken“, befürchtet NRW-Mieterbundsvorsitzender Bernhard von Grünberg.

Seit dem Verkauf der LEG durch das Land an die Whitehall-Immobilienfonds von Goldman Sachs und den Finanzinvestor Perry Capital, hat das Unternehmen in regelmäßigen Abständen Mieterhöhungen durchgeführt. Wo der Mietspiegel keine Erhöhung mehr zuließ, setzte die LEG in einer ihrer Mieterhöhungswellen Anfang 2011 auf freiwillige Mieterhöhungsvereinbarungen, ließ die Mieter aber im Unklaren darüber, dass sie der Mieterhöhung nicht zustimmen mussten. Eine ähnliche Aktion erfolgte erst kürzlich im Herbst 2012. Nur an wenigen Standorten wurde durch vorherige Investitionen die Miete fast verdoppelt. Viele Wohnungen entstanden in den 1970er Jahren und sind mittlerweile stark sanierungsbedürftig.

Mieterbund fordert Bundesrat auf, Vermittlungsausschuss einzuschalten

„Wir lehnen das Mietrechtsänderungsgesetz ab. Die beschlossenen Neuregelungen führen zu drastischen Mietrechtsverschlechterungen. Statt notwendige Korrekturen vorzunehmen, werden Mieterrechte eingeschränkt und abgeschafft“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz. „Wir fordern den Bundesrat auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um dieses Gesetz noch zu stoppen bzw. um sinnvolle Änderungen durchzusetzen.“

Mieterbund fordert Kehrtwende und Korrekturen

„Angesichts drastisch steigender Mieten und einer Wohnkostenbelastung auf Rekordniveau brauchen wir Mietrechtsverbesserungen und keine Verschlechterungen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen schaffen das Mietminderungsrecht zeitlich befristet ab und weichen den gesetzlichen Kündigungsschutz auf. Die Rechtsposition der Mieter wird hierdurch ernsthaft geschwächt“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz, das am 12. Dezember im Rechtsausschuss beraten und am 13. Dezember im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt wird. „Nach der Fundamentalkritik unabhängiger Sachverständiger am 15. Oktober im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir erwartet, dass dieses Gesetzesvorhaben gestoppt bzw. zumindest entscheidend korrigiert wird und Verbesserungen für Mieter eingeführt werden. Das aber ist bis heute nicht passiert.“

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