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Zögerliche Haltung der Bundesländer zeigt, bundesweite Regelung notwendig

„Ich habe kein Verständnis für die jetzt in der CDU/CSU laut werdende Kritik an der Mietpreisbremsen-Regelung von Bundesjustizminister Heiko Maas. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Union haben im Bundestagswahlkampf die Mietpreisbremse angekündigt und versprochen. Jetzt, wo es um deren Umsetzung geht, scheinen einige bei CDU und CSU kalte Füße zu bekommen“, kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Unionsstimmen, die den Gesetzesantrag zur Mietpreisbremse als unausgewogen und investitionsfeindlich bezeichnet hatten. „Die zögerliche Haltung der Bundesländer, von denen Zeitungsberichten zufolge nur 5 planen, die Mietpreisbremse vor Ort umzusetzen, zeigt, dass wir eine bundesweite Regelung brauchen. Die Entscheidung, ob die Mietpreisbremse kommt oder nicht, darf nicht von der jeweiligen politischen Entscheidung der 16 Landesregierungen abhängen.“

Mieterbund begrüßt Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, kritisiert aber Streichung des „Wucherparagrafen“, § 5 WiStG

Die große Koalition hält Wort. Innerhalb der ersten 100 Tage legt Bundesjustizminister Heiko Maas einen Referentenentwurf zur ‚Mietpreisbremse‘ und zur Realisierung des Bestellerprinzips im Maklerrecht vor.

„Wir begrüßen die geplanten Neuregelungen, sie gehen auf Forderungen des Deutschen Mieterbundes zurück. Künftig gibt es eine Obergrenze – 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – für die Miethöhe, die Vermieter nicht überschreiten dürfen, wenn sie Wohnungen wieder neu vermieten. Sichergestellt werden soll auch, dass Mieter nicht mehr ‚automatisch‘ die Maklerprovision zahlen, sondern nur, wenn sie selbst den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Stellungnahme den Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium. „Höchst problematisch ist aber, dass die „Wuchervorschrift“  des Paragrafen 5 WiStG ersatzlos gestrichen werden soll. Es macht keinen Sinn, eine Schutzvorschrift für Mieter gegen überzogene Vermieterforderungen zu schaffen und gleichzeitig das Verbot von ‚Wuchermieten‘ im Wirtschaftsstrafgesetz aufzuheben. Kritisch sehen wir vor allem auch, dass die Mietpreisbremse nicht bundesweit gelten soll und dass Vermieter überhöhte Mieten nicht rückwirkend ab Vertragsschluss zurückzahlen müssen.“

Mieterbund fordert, Ankündigungen und Versprechen einzulösen

„Die Entscheidung der Bundesregierung, weder im Haushalt 2014 noch in den Eckwerten des Haushaltes 2015 Finanzmittel für eine Erhöhung des Wohngeldes vorzusehen, ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, den Beschluss des Bundeskabinetts zum Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2014 und zu Eckwerten für die Jahre 2015 bis 2018. „Die Reform des Wohngeldes ist überfällig. Die Bundesregierung muss hierfür Finanzmittel von mindestens 500 Millionen Euro jetzt einplanen.“

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