Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mieterbund: Wichtigstes mietrechtliches Koalitionsvorhaben zügig beschließen - Kritik von Verbänden ungerechtfertigt, unsachlich und polemisch

„Wir erwarten, dass das wichtigste mietrechtliche Vorhaben der Bundesregierung und der großen Koalition jetzt zügig beschlossen wird. Die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten, die so genannte Mietpreisbremse, und die Realisierung des Bestellerprinzips im Maklerrecht bei der Wohnungsvermittlung sind wichtig und überfällig“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Gesetzesberatung im Deutschen Bundestag. „Die Kritik von Makler- und Eigentümerverbänden ist ungerechtfertigt und polemisch. Der Schutz Wohnungssuchender vor überzogenen, wucherischen Mieten ist nicht verfassungswidrig, und ein Grundrecht im Grundgesetz, dass immer Mieter die Maklerprovision zahlen müssen, gibt es nicht.“

97,6 Prozent aller Beratungsfälle außergerichtlich beigelegt - Betriebskosten bleiben Beratungsthema Nr. 1 - 30 Prozent mehr Rechtsberatungen zum Thema Mieterhöhung

„Die Mietervereine des Deutschen Mieterbundes sind und bleiben die größte Streitschlichtungsstelle Deutschlands. Knapp 98 Prozent ihrer Beratungsfälle kommen gar nicht erst vor Gericht, werden außergerichtlich beigelegt. Das ist eine beeindruckende Bilanz, auf die wir stolz sind“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der Vorstellung der DMB-Beratungs- und Prozess-Statistik 2013 in Berlin.

Mieterbund begrüßt Beschlüsse der Länderkammer

„Wir begrüßen die heute vom Bundesrat beschlossenen Nachbesserungen für das Mietpreisbremsen-Gesetz“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbund (DMB), Lukas Siebenkotten, die Beschlüsse des Bundesrats. „Die Länderkammer greift Kritikpunkte des Deutschen Mieterbundes gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf auf. Wichtig sind vor allem die Regelungen, dass Vermieter überhöhte Mieten von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzahlen müssen, dass Neubau von der Mietpreisbremse höchstens 5 Jahre lang ausgeschlossen und dass Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz reformiert wird.“

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