Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Zweifelhafte Ergebnisse einer Branchenstudie
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Makler und Vermieter wollen Gesetz zum Bestellerprinzip umgehen
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Verdeckte Provisionen und überhöhte Abstandszahlungen erwartet
„Ich frage mich, welches Rechtsverständnis Makler und Vermieter haben, wenn jetzt von ihnen Gesetzesverstöße im großen Stil praktisch angekündigt werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Ergebnisse einer Umfrage von ImmobilienScout24, Immobilien Zeitung und Immo Media Consult unter 2.300 Maklern und gewerblichen Vermietern. „Offensichtlich glaubt die große Mehrheit der befragten Makler und Vermieter, sie müssten sich nicht an die geplante Neuregelung des Maklerrechts halten, sie könnten das geplante Bestellerprinzip einfach umgehen.“
Mehr altersgerechtes Bauen: 2 Mio. Seniorenwohnungen bis 2025
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Deutschland braucht eine „Wohn-Wende“ – Keine „Null-Förderung“ fürs Seniorenwohnen
Deutschland steht eine „graue Wohnungsnot“ bevor. Der Wohnungsmarkt ist auf die demografische Entwicklung nicht vorbereitet, warnt das Verbändebündnis Wohnen. Bundesweit sei derzeit lediglich jede 70. der rund 42 Millionen Wohnungen seniorengerecht ausgestattet. Dabei sei bereits heute jeder fünfte Deutsche älter als 65 Jahre. „Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 2 Millionen altersgerechte Wohnungen zusätzlich gebraucht. Dann wird es rund 20 Prozent mehr Haushalte mit einem Über-70-Jährigen geben als heute“, so Dr. Ronald Rast vom Verbändebündnis Wohnen.
Ab 1. Mai: neuer Energieausweis
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DMB und vzbv fordern einheitliche Regelungen
Ab 1. Mai 2014 wird die energetische Qualität des Gebäudes beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wichtiger. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese bringt zwei entscheidende Neuerungen: In Immobilienanzeigen müssen bereits die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden. Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt und spätestens nach dem Abschluss des Vertrages an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.