Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Bundestag debattiert über Reform des Baugesetzbuchs
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Verbändebündnis sagt Nein zu diesem Bau-Turbo
Im Bundestag wird morgen in erster Lesung über die Reform des Baugesetzbuchs betraten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess gefordert: „Die Bundesregierung hat durch die Ergänzung des Baugesetzbuches um den sogenannten Bau-Turbo den Gesetzesentwurf aus Mietersicht leider verschlechtert. Es besteht die Gefahr, dass dadurch nicht mehr bezahlbare Mietwohnungen entstehen, sondern sogar Schutzinstrumente für Mieter ausgehebelt werden. Investoren von Luxusneubauten und teuren Dachaufstockungen wird hingegen ein städtebaulicher Freifahrtschein erteilt. Der Bundestag muss den Gesetzesentwurf dahingehend ändern, dass der Bau-Turbo vorrangig für mehr bezahlbare Mietwohnungen sorgt und Mieterinnen und Mieter nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Anhörung im Bundestag zu Neuer Wohngemeinnützigkeit
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Mieterbund fordert mehr Anreize für gemeinnützigen Wohnungsbau
Im Rahmen der Anhörung zum Jahressteuergesetz hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heute mit der geplanten Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit befasst. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, fordert aber mehr Anreize für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen. „Für den Erfolg einer neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es zwingend Investitionszuschüsse, umfangreiche Steuerbefreiungen und die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben. Der Bund muss in dieser Legislatur dafür mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr bereitstellten. Mittelfristig muss der Anteil dauerhaft gebundener Wohnungen am Immobilienmarkt auf 30 Prozent erhöht werden“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz.
Bundestag debattiert Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
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Gesetzentwurf verschlechtert Belegeinsicht für Mieterinnen und Mieter
Das von der Bundesregierung eingebrachte und heute im Bundestag debattierte „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (Drs. 20/11306) enthält zwei für das Wohnraummietrecht relevante Änderungen. So sollen Mieter einer Kündigung zukünftig in Textform widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen eines Härtefalls verlangen können. Bisher war Schriftlichkeit, sprich eine handschriftliche Unterschrift, erforderlich. Dies soll künftig nicht mehr erforderlich sein, so dass der Härtefallwiderspruch gegen die Kündigung von Mietern auch per Email oder Telefax erklärt werden kann. Dies dürfte den Widerspruch für Mieter erleichtern und ist daher zu begrüßen.


