Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
DMB richtet Appell zur Einrichtung eines Sicher-Wohnen-Fonds an den Deutschen Bundestag
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Verbesserter Kündigungsschutz und finanzielle Unterstützung dringend notwendig
Anlässlich der Plenarsitzung in der kommenden Woche, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) allen Bundestagsabgeordneten ein Schreiben zugestellt, in welchem er deutlich macht, dass die wegen der COVID-19-Pandemie am 27. März 2020 beschlossenen Gesetze dringend nachgebessert werden müssen, um Mieterinnen und Mieter effektiv vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen.
„Mit den gefassten Beschlüssen zum Schutz der Mieter vor den Folgen der Corona-Krise wurde ein wichtiger Vorschlag des Deutschen Mieterbunds umgesetzt“, erklärt die Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz im Schreiben. „Leider sind dabei, möglicherweise wegen der notwendigen außerordentlichen Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, einige Lücken entstanden, die es nun rasch zu schließen gilt, worum wir eindringlich bitten“, so Weber-Moritz weiter.
Deutscher Mieterbund fordert dringende Korrekturen des neuen Mieterschutzgesetzes
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Sicher-Wohnen-Fonds erforderlich
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht dringenden Korrekturbedarf des am 1. April in Kraft getretenen Kündigungsschutzgesetzes für Mieter. „Wir begrüßen die Neuregelung ausdrücklich und freuen uns, dass der Gesetzgeber dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Gewerberäume oberste Priorität eingeräumt hat. Allerdings sind nun wichtige Korrekturen am Gesetz vorzunehmen, so dass es die Mieter auch wirklich wasserdicht vor Corona-bedingten Zahlungsverzugskündigungen des Vermieters schützt“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Corona-Schutzpaket für Mieterinnen und Mieter gilt ab heute
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Empfehlungen des Deutschen Mieterbundes – Einrichtung eines Sicher-Wohnen-Fonds nach wie vor geboten
Ab heute gilt für Mieterinnen und Mieter ein besonderer Kündigungsschutz. Können Sie infolge der Corona-Pandemie ihre Miete in den kommenden drei Monaten nicht oder nur teilweise zahlen, kann der Vermieter weder ihre Wohnung noch die gemieteten Gewerberäume wegen Zahlungsverzuges kündigen. Mieterinnen und Mieter haben bis Ende Juni 2022 Zeit, ihre Mietzahlung nachzuholen und müssen bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung wegen Nicht- oder Teilzahlung der Mieten aus April 2020 bis Juni 2020 fürchten. Diesen erweiterten Mieterschutz haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche beschlossen, nachdem sich auch der Deutsche Mieterbund (DMB) für den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Gewerberäume stark gemacht hatte.


