Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
Deutscher Mieterbund fordert bundesweite Mietenbegrenzung auf den Inflationsausgleich
- Details
Politische Unterstützung für einen Hilfsfonds Wohnen
Eine Umfrage bei den mehr als 300 örtlichen Mietervereinen des Deutschen Mieterbundes zeigt, dass die Sorge der Mieter, das Dach über dem Kopf zu verlieren, wächst. Coronabedingte Zahlungsschwierigkeiten steigen, je länger die Krise und ihre Folgen andauern. Auch der Deutsche Bundestag berät heute zwei Anträge, die sich mit der Abmilderung der Folgen der Pandemie für die Mieterschaft beschäftigen. In ihren Anträgen fordern sowohl Die Linke als auch Bündnis 90/Die Grünen die finanzielle Unterstützung in Not geratener Mieter und stützen damit die vom Deutschen Mieterbund bereits an das Parlament gerichtete Forderung nach der sofortigen Einrichtung eines Solidarfonds Wohnen.
Langes Wochenende in Zeiten von Corona - Was darf ich auf meinem Balkon und im Garten?
- Details
Grillen, Sonnenbaden oder Feste feiern - Ein Überblick
Die Ausstattung der Wohnung mit Balkon oder Garten steht ganz oben auf der Wunschliste Wohnungssuchender. Gerade jetzt ist der eigene Balkon oder Garten Gold wert: Sonnenbaden, grillen, Blumen pflanzen oder gärtnern - alles unkompliziert möglich auf dem Balkon und im Garten? Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt einen Überblick.
Grundsätzlich gilt: Mieter können ihren Balkon oder ihren Garten nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Theoretisch! Praktisch werden die Gebrauchsrechte auf ihrem Balkon und der Terrasse durch berechtigte Interessen der Nachbarn begrenzt. Es muss entsprechende Rücksicht genommen werden, und auch der Vermieter hat häufig „ein Wörtchen“ mitzureden.
Mieterbund fordert Korrekturen bei CO2-Bepreisung und der CO2-Komponente beim Wohngeld
- Details
Fehlende Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung
Das im Oktober vorgelegte und morgen im Plenum zur abschließenden Beratung vorgesehene Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz sieht eine Erweiterung des Wohngeldes um eine CO2-Komponente vor und will so einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten entlasten. Mit Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme soll ab 1. Januar 2021 eine Entlastung der Wohngeldhaushalte erfolgen, indem das Wohngeld um durchschnittlich 15 Euro pro Monat erhöht werden soll. „Dem stehen aber durch die geplante CO2-Bepreisung entsprechend höhere Heizkosten gegenüber“, kritisiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. „Bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab dem Jahr 2021 sollte das Wohngeld entsprechend um 25 Prozent erhöht werden. Angesichts des schrittweisen Anstiegs des CO2-Preises auf 55 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2025 muss der Wohngeldaufschlag außerdem dynamisiert werden“.


