Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Klimaziele im Gebäudebereich können nur mit staatlichen Zuschüssen in Milliardenhöhe erreicht werden

Mieter und Vermieter in Deutschland befinden sich aktuell in einer Klimafalle, aus der sie nur durch massive staatliche Zuschüsse befreit werden können. Pro Jahr muss der Staat eine Rekordsumme zwischen 6,1 Mrd. bis zu 14 Mrd. Euro für die energetische Sanierung von vermieteten Wohngebäuden beisteuern, damit die Klimaziele erreicht werden können. Ansonsten werden Mieter und Vermieter finanziell derart überbelastet, dass der soziale Frieden in Deutschland in Gefahr gerät.

Eine neue Studie im Auftrag des Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, des Deutschen Mieterbundes (DMB) und des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) belegt diese riesige staatliche Förderlücke mit umfangreichen Berechnungen von Prof. Dr. Sven Bienert vom IRE|BS Instituts für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg. Je nach Finanzierungsmodell bewegt sich die Lücke im höheren einstelligen oder niedrigeren zweistelligen Milliardenbereich. Berücksichtigt man die aktuell verfügbare KfW-Förderung, liegt der Fehlbetrag immer noch zwischen 5,3 Mrd. und 13,2 Mrd. Euro.

Leider noch keine Verständigung auf einen „Sicher-Wohnen Fonds“ 

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die gestrige Einigung der Großen Koalition, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufzustocken. „Auch wenn erst die Coronakrise kommen musste, um die längst überfällige und von uns immer wieder geforderte Aufstockung der Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung zu beschließen, ist dies ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung, dem allerdings weitere folgen müssen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten.

Was ist erlaubt und wann muss der Vermieter zustimmen?

Wird die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) grundsätzlich nicht gestattet. Anders nur, wenn im Mietvertrag auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (Mischmietverhältnis) oder der Vermieter der beruflichen Nutzung der Wohnung zustimmt oder er sie erlauben muss.

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