Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Empfehlungen des Deutschen Mieterbundes – Einrichtung eines Sicher-Wohnen-Fonds nach wie vor geboten

Ab heute gilt für Mieterinnen und Mieter ein besonderer Kündigungsschutz. Können Sie infolge der Corona-Pandemie ihre Miete in den kommenden drei Monaten nicht oder nur teilweise zahlen, kann der Vermieter weder ihre Wohnung noch die gemieteten Gewerberäume wegen Zahlungsverzuges kündigen. Mieterinnen und Mieter haben bis Ende Juni 2022 Zeit, ihre Mietzahlung nachzuholen und müssen bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung wegen Nicht- oder Teilzahlung der Mieten aus April 2020 bis Juni 2020 fürchten. Diesen erweiterten Mieterschutz haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche beschlossen, nachdem sich auch der Deutsche Mieterbund (DMB) für den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Gewerberäume stark gemacht hatte.

Aktionsbündnis mahnt umfassenden Schutz für Wohnungslose und Mieter an

Die aktuelle Krisensituation macht deutlich: Wohnen ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Wohnen ist kein Konsumgut, auf das verzichtet werden kann. Dem muss konsequent und umfassend Rechnung getragen werden. Das Risiko, die Miete und die voraussichtlich auflaufenden Schulden nicht zahlen zu können, betrifft vor allem die Haushalte, die sich infolge des Mietenanstiegs ohnehin an der Grenze der Belastung befinden. Der europaweite Aktionstag am 28. März 2020 für das Recht auf Wohnen musste aufgrund der Corona-Krise verschoben werden. Eindringlicher denn je wird jetzt deutlich, welche Bedeutung der Wohnsituation von Menschen zukommt. Das Bündnis Wohnen ist Menschenrecht nimmt dies als Anlass, zu den aktuellen Problemen Stellung zu nehmen.

Gesetzliche Klarstellungen sowie „Sicher-Wohnen-Fonds“ müssen folgen

Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher. „Die schnelle Umsetzung des von uns geforderten Kündigungsausschlusses freut uns sehr. Die Mieterschaft ist vor dem Verlust ihrer Wohnung und ihrer Gewerberäume zunächst geschützt. Das ist in der momentanen Situation das Allerwichtigste“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das neue Gesetz.

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