Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Fehlende Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung

Das im Oktober vorgelegte und morgen im Plenum zur abschließenden Beratung vorgesehene Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz sieht eine Erweiterung des Wohngeldes um eine CO2-Komponente vor und will so einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten entlasten. Mit Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme soll ab 1. Januar 2021 eine Entlastung der Wohngeldhaushalte erfolgen, indem das Wohngeld um durchschnittlich 15 Euro pro Monat erhöht werden soll. „Dem stehen aber durch die geplante CO2-Bepreisung entsprechend höhere Heizkosten gegenüber“, kritisiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. „Bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab dem Jahr 2021 sollte das Wohngeld entsprechend um 25 Prozent erhöht werden. Angesichts des schrittweisen Anstiegs des CO2-Preises auf 55 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2025 muss der Wohngeldaufschlag außerdem dynamisiert werden“.

Verbesserter Kündigungsschutz und finanzielle Unterstützung dringend notwendig

Anlässlich der Plenarsitzung in der kommenden Woche, hat der Deutsche Mieterbund (DMB) allen Bundestagsabgeordneten ein Schreiben zugestellt, in welchem er deutlich macht, dass die wegen der COVID-19-Pandemie am 27. März 2020 beschlossenen Gesetze dringend nachgebessert werden müssen, um Mieterinnen und Mieter effektiv vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen.

„Mit den gefassten Beschlüssen zum Schutz der Mieter vor den Folgen der Corona-Krise wurde ein wichtiger Vorschlag des Deutschen Mieterbunds umgesetzt“, erklärt die Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz im Schreiben. „Leider sind dabei, möglicherweise wegen der notwendigen außerordentlichen Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, einige Lücken entstanden, die es nun rasch zu schließen gilt, worum wir eindringlich bitten“, so Weber-Moritz weiter.

Sicher-Wohnen-Fonds erforderlich

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht dringenden Korrekturbedarf des am 1. April in Kraft getretenen Kündigungsschutzgesetzes für Mieter. „Wir begrüßen die Neuregelung ausdrücklich und freuen uns, dass der Gesetzgeber dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Gewerberäume oberste Priorität eingeräumt hat. Allerdings sind nun wichtige Korrekturen am Gesetz vorzunehmen, so dass es die Mieter auch wirklich wasserdicht vor Corona-bedingten Zahlungsverzugskündigungen des Vermieters schützt“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

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